Am 9. April 2019 hiess der Regierungsrat die Beschwerde gut, hob den Feststellungsentscheid vom 28. Mai 2018 sowie die nachträgliche Baubewilligung der dritten Projektänderung vom 4. April 2018 auf und wies die Sache an den Gemeinderat Oberägeri zur weiteren Behandlung des Baugesuchs (dritte Projektänderung) im Sinne der Erwägungen zurück. Der Regierungsrat ging davon aus, mit der dritten Projektänderung seien einerseits – durch die Erweiterung des Vordachs in den minimalen Strassenabstand hinein – öffentliche Interessen betroffen (minimaler Strassenabstand, Verkehrssicherheit) und andererseits seien durch die baulichen Massnahmen auch nachbarliche Interessen berührt. Der Gemeinderat habe