D.________ erhoben gegen diesen Feststellungsentscheid beim Regierungsrat des Kantons Zug Verwaltungsbeschwerde. Am 9. April 2019 hiess der Regierungsrat die Beschwerde gut, hob den Feststellungsentscheid vom 28. Mai 2018 sowie die nachträgliche Baubewilligung der dritten Projektänderung vom 4. April 2018 auf und wies die Sache an den Gemeinderat Oberägeri zur weiteren Behandlung des Baugesuchs (dritte Projektänderung) im Sinne der Erwägungen zurück.