Mit Schreiben vom 5. Mai 2018 wandten sich die Nachbarn D.________ an den Gemeinderat Oberägeri, nachdem sie auf der gemeindlichen Website auf die bewilligte dritte Projektänderung gestossen waren. Sie verlangten einen anfechtbaren Entscheid, in welchem begründet werde, weshalb auf die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens verzichtet worden sei. Mit Entscheid vom 28. Mai 2018 stellte der Gemeinderat Oberägeri fest, die im Rahmen der dritten Projektänderung vorgenommenen Änderungen berührten keine wesentlichen öffentlichen oder nachbarlichen Interessen und könnten im einfachen Verfahren ohne Publikation bewilligt werden.