Baubewilligung (Projektänderung) V 2019 44 2 A. A.________ und B. ________ sind Eigentümer des Grundstücks GS F.________ sowie des darauf stehenden Einfamilienhauses in der Gemeinde Oberägeri. Am 29. August 2016 erteilte ihnen der Gemeinderat Oberägeri die Baubewilligung für den Umbau des bestehenden Einfamilienhauses. Das entsprechende Baugesuch war zuvor im Amtsblatt publiziert und auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt worden. Der Baubewilligungsentscheid erwuchs in Rechtskraft. Am 18. Mai 2017 und 6. Dezember 2017 bewilligte der Gemeinderat Oberägeri zwei Projektänderungen.