3. Die Beschwerdeführerin hat Anspruch auf Beiträge an die Sanierung des Brunnens von Fr. __ durch den Kanton resp. Fr. __ durch die Gemeinde Walchwil sowie an die Sanierung der Umfassungsmauer von Fr. __ durch den Kanton resp. Fr. __ durch die Gemeinde Walchwil. 4. Dem Gemeinderat Walchwil wird eine Spruchgebühr von Fr. 2'000.-- auferlegt. Der von der Beschwerdeführerin geleistete Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- wird ihr zurückerstattet. 5. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.