Im Verfügungsentwurf über die Zusicherung eines Kantonsbeitrages an die Sanierung der Umfassungsmauer (VI-act. 7) wurden von den Gesamtkosten von Fr. __ insgesamt Fr. __ als beitragsberechtigt ermittelt. Darauf kann abgestellt werden. Hiervon sind gemäss § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 DMSG Fr. __ durch den Kanton (Fr. __ x 50 % x 75 %) und Fr. __ durch die Gemeinde (Fr. __ x 50 % x 25 %) zu tragen.