Urteil V 2019 41 21 6.4 Sind die Voraussetzungen für Beiträge des Gemeinwesens erfüllt, stellt sich die Frage nach der Höhe derselben. Im Verfügungsentwurf über die Unterschutzstellung und Zusicherung eines Kantonsbeitrages bezüglich des Brunnens (VI-act. 10) wurden von den Gesamtkosten von Fr. __ insgesamt Fr. __ als beitragsberechtigt ermittelt. Darauf kann abgestellt werden. Hiervon sind gemäss § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 DMSG Fr. __ durch den Kanton (Fr. __ x 70 % x 75 %) und Fr. __ durch die Gemeinde (Fr. __ x 70 % x 25 %) zu tragen.