6.1 Im Hinblick auf eine mögliche Kostengutsprache kritisiert die Beschwerdeführerin den Gemeinderat Walchwil dahingehend, dass dieser auf die strikte Anwendung des Gesetzes anstatt auf dessen Sinn achte. Es stimme zwar, dass die Arbeiten vor der Inventarisierung durchgeführt worden seien. Indessen habe sie nie ein Geheimnis daraus gemacht und stets alle Rapporte mit sämtlichen Daten und Einzelheiten offengelegt. Mehr Transparenz sei nicht möglich.