Eigentliche Einwände im Sinne der gesetzlichen Voraussetzungen bringt er nicht vor. Die generell ablehnende Haltung des Gemeinderates Walchwil gründet hauptsächlich auf dem Umstand, dass mit der Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler im Jahr 2017 sehr viele Objekte auf dem Gemeindegebiet neu aufgenommen wurden, insbesondere auch Bahnbrücken der SBB, weshalb der Gemeinderat massive Kostenbeteiligungen befürchtete (vgl. Schreiben vom 13. November 2017, Bf-act. 5 zur Replik).