5.2.1 Die Beschwerdeführerin kritisiert die generelle ablehnende Haltung des Gemeinderates Walchwil, die Aufnahme von weiteren Objekten im Inventar der schützenswerten Denkmäler nicht mehr unterstützen zu wollen. Wenn weitere Gemeinden im Kanton Zug die gleiche Entscheidung träfen, verlöre das Amt für Denkmalpflege und Archäologie seine Existenzberechtigung. Sofern fiskalische Gründe dahintersteckten, sei dies eine billige Ausrede, da Investitionen in den Erhalt des architektonischen Erbes einer Stadt oder eines Dorfes sinnvoll eingesetztes Kapital sei.