5.1.9 An diesem Ergebnis nichts zu ändern vermag der Hinweis des Regierungsrates, wonach im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens betreffend das Gasthaus Löwen im 2009 trotz eines Augenscheins der Denkmalkommission der Denkmalschutz für die Terrassenstützmauer und den Brunnen nicht ansatzweise in Erwägung gezogen worden seien. Im Beschluss vom 13. November 2009 wurde das Gasthaus Löwen unter Schutz gestellt, wobei die rückwärtigen, flach gedeckten Gebäudeteile explizit von der Unterschutzstellung ausgenommen wurden. Weder die Terrassenstützmauer noch der Brunnen wurden in besagtem Beschluss genannt.