Der Umgebungsschutz kann sich in seiner horizontalen räumlichen Abgrenzung auf "optisch zusammenhängende Gebietsteile", auf die für die "Wirkung wesentliche Umgebung" oder einfach auf den "näheren Sichtbereich" beziehen. Die Grösse des Wirkungsraums eines Baudenkmals hängt nicht von dessen Bedeutung, sondern von seinem historischen sowie naturräumlichen Standort und Umfeld ab (Walter Engeler, a.a.O., S. 127 f.).