Heute wird auf grossräumigere, nicht ausschliesslich am äusseren Erscheinungsbild oder an einer bestimmten Ästhetik anknüpfende Schutzkonzepte aufgebaut. Entscheidend ist auch, dass ein bestimmtes Objekt nicht nur von einer Fachgemeinde anerkannt ist, sondern von weiteren Bevölkerungskreisen als schutzwürdig erachtet wird (Andrea F. G. Raschèr, Wann ist ein Interesse in der Denkmalpflege ein öffentliches, was bedeutet Verhältnismässigkeit und wie spielen Gutachten hinein, in: Aktuelle Rechtsfragen der Denkmalpflege [Bernhard Ehrenzeller Hrsg.], St. Gallen 2004, S. 49). Zwar muss nicht jedes Kulturobjekt zusammen mit seiner Umgebung geschützt werden. Ob und in welchem Ausmass die Umgebung