5.1.8 Auch unter dem Titel des Umgebungsschutzes müssen die Terrassenstützmauer und der Brunnen unter Schutz gestellt werden. Die Entscheidung, was zu schützen ist, unterliegt historischen sowie sozialen Wandlungen. Ursprünglich lag das Einzelobjekt im Vordergrund (Altertum, Gedenkstätte). Heute wird auf grossräumigere, nicht ausschliesslich am äusseren Erscheinungsbild oder an einer bestimmten Ästhetik anknüpfende Schutzkonzepte aufgebaut.