Dies wird denn auch weder von der Gemeinde Walchwil noch vom Regierungsrat ernsthaft in Zweifel gezogen. Es wäre demnach in sich ein Widerspruch, wenn das Gasthaus selber unter Berufung auf den kulturellen sowie heimatkundlichen Wert unter Schutz steht, die damit verbundene Terrassenstützmauer und der Brunnen indessen nicht. Das Gasthaus wie auch die Terrassenstützmauer, in welcher der Brunnen eingelassen ist, bildeten seit dem 19. Jahrhundert eine Einheit.