5.1.7 Mit dem Schutz von baulichen Gesamtheiten (etwa Ensembles) ist immer auch ihre Erscheinungsform, sprich das Gesamtbild, verbunden. Es wirken Baukörper und Freiräume an einem bestimmten Ort zusammen, wodurch ein unverwechselbares charakteristisches und siedlungsgestalterisch besonders wertvolles architektonisches Gepräge entsteht. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich weniger aus dem Wert ihrer Bestandteile, als vielmehr aus deren Zusammenwirken zu einem charakteristischen Ganzen. Nicht jedes Element einer baulichen Gesamtheit muss die Kriterien als Baudenkmal erfüllen. In diesem Sinne könne auch Bauten und Freiflächen ohne selbständige Denkmalqualität