5.1.6 Die Denkmalkommission hatte sich in ihrem Fachbericht vom 2. Oktober 2018 noch mit dem "sehr hohen Wert" auseinanderzusetzen und diesen in Bezug auf die kulturelle wie auch heimatkundliche Bedeutung bejaht. Mit der per 14. Dezember 2019 in Kraft getretenen neuen Fassung des DMSG wird nunmehr ein "äusserst hoher Wert" vorausgesetzt. Hierzu ist in Erinnerung zu rufen, dass der Brunnen im Lotenbach im Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS, Strecke ZG 10) zwei Mal prominent als "Element des Geländes" erwähnt und sogar bildlich dargestellt wird mit dem Hinweis auf die Trinkmöglichkeit für Pferde und Ochsen. Dabei wird auch der Biergarten genannt.