zusammengefasst also die Erhaltung des baukulturellen Erbes sein, und zwar im Hinblick auf die Geschichte, Architektur, Archäologie oder Kultur der Gemeinde oder Region (Urteil des Verwaltungsgerichts Zug V 2018 79 vom 23. Mai 2019 E. 4b/cc). Der heimatkundliche Wert betrifft die identitätsstiftende Bedeutung, die ein Bauwerk aufgrund seines prägenden Standorts oder seines Zeugniswerts für einen Ort oder eine Region hat. Mit dem Begriff Heimat ist das gesamte kulturelle Erbe eines geographisch und sozial begrenzten Lebensraums mit all seinen materiellen und geistigen Kulturgütern zu verstehen (Urteil des Verwaltungsgerichts Zug V 2018 79 vom 23. Mai 2019 E. 4c/dd).