Unbeachtlich seien auch die angeführten vermeintlichen Wünsche des Architekten Keiser, welche die Beschwerdeführerin nicht zu belegen vermöge. Fest stehe hingegen, dass die Denkmalpflege das Gasthaus Löwen im Rahmen der Unterschutzstellung eingehend besichtigt und dessen Schutzwürdigkeit beurteilt habe. Obwohl im Unterschutzstellungsentscheid vom 26. März 2019 (recte: 13. November 2009) erwähnt sei, dass es sich sowohl um ein charakteristisches und gut erhaltenes Beispiel des Bautypus "Landgasthof" als auch um eine Baute des angesehenen Zuger Architekten Dagobert Keiser handle, erfolgten keinerlei Hinweise auf Brunnen und Stützmauer. Es könne daher keineswegs davon ausgegangen werden, dass