5.1.1 Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, der Terrassenstützmauer wie auch dem Brunnen käme eine wichtige historische Bedeutung zu. Der Brunnen sei damals an die Quelle angeschlossen gewesen und das entsprechende Quellenrecht stehe immer noch zugunsten des Löwen im Grundbuch. Er sei von Reisenden, ihren Ochsen und Pferden als Trinkstelle genutzt worden. Der Brunnen sei auch wichtig gewesen, als die Sägerei in Betrieb gewesen sei und als in den Steinbrüchen der berühmte Sandstein abgebaut worden sei. Es sei gar kein Zufall, dass dieses Material zur Errichtung der Eisenbahnbrücke, des Sockels des Hauses und der Terrassenstützwand verwendet worden sei.