Zudem habe der Gemeinderat Walchwil die Unterschutzstellung der Terrassenstützmauer mit Brunnennische und Brunnen Lotenbach abgelehnt, da er weiteren Inventaraufnahmen und Unterschutzstellungen in der Gemeinde grundsätzlich kritisch gegenüberstehe. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Unterschutzstellung der Terrassenstützmauer mit Brunnennische und des Brunnens Lotenbach könne deshalb im vorliegenden Falle nicht ausgemacht werden. Daran vermöge auch der Umstand, dass die Denkmalkommission einen Antrag auf Unterschutzstellung gestellt habe, nichts zu ändern (VI-act. 1 B. 4.).