nördlichen Anbaus aufnehme. Der Brunnen Lotenbach sei als Nischenbrunnen in die Stützmauer eingelassen. Am historischen Verlauf der Zugerstrasse gelegen, habe der Brunnen ursprünglich als Trinkstelle für Pferde und Ochsen im Zusammenhang mit der ehemaligen Wirtschaft gedient. Obwohl die Terrassenstützmauer mit Brunnennische und der Brunnen im weiteren Sinne Teil der bereits geschützten Gasthausanlage seien, seien diese Elemente bei der Unterschutzstellung des Gasthauses durch die Direktion des Innern im Jahr 2009 nicht in den Schutzumfang miteingefasst worden (Beschluss vom 13. November 2009). Diesen Befund gelte es vorliegend zu respektieren.