Das 1835 erbaute Gasthaus sei um 1895 von seinem damaligen Eigentümer, dem bekannten Zuger Architekten Dagobert Keiser, erweitert worden. Gleichzeitig habe er den Altbau formal an den historischen Neubau adaptiert und so eine neue Gesamtkomposition in den Formen des Schweizer Holzstils geschaffen. Zu diesem Ensemble gehöre im weiteren Sinne auch die südlich des Gasthauses liegende Stütz- und Terrassenmauer, deren polygonales Mauerwerk die Formensprache des Sockels des Urteil V 2019 41 9