D. Der Gemeinderat Walchwil schloss vernehmlassend auf kostenfällige Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (act. 7). E. Mit Vernehmlassung vom 6. August 2019 (act. 9) beantragte der Regierungsrat des Kantons Zug die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. F. Replicando beantragte die Beschwerdeführerin, die mit diesem Verfahren verbundenen Kosten seien vom Kanton und von der Gemeinde zu übernehmen und der von der Denkmalkommission am 7. Dezember 2017 für die Sanierung des Brunnens und der Terrassenstützmauer errechnete Zuschuss sei ihr vollständig auszuzahlen (act. 12).