Schliesslich beschloss der Regierungsrat am 26. März 2019 (VI-act. 1), die Terrassenstützmauer mit Brunnennische sowie der Brunnen in Lotenbach (GS 109), zugehörig zum ehemaligen Gasthaus Löwen, Zugerstrasse 96 in Walchwil, würden nicht unter Schutz gestellt (Ziff. 1). Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses werde der Brunnen aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler entlassen (Ziff. 2). Das Gesuch um Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die unter Ziff. 1 genannte Terrassenstützmauer werde abgelehnt (Ziff. 3). Das Gesuch um Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die Sanierung des unter Ziff. 1 genannten Brunnens werde abgelehnt (Ziff. 4). Kosten erhob der Regierungsrat keine.