Der Verfügungsentwurf zur Beitragsgewährung an die Sanierung der Terrassenstützmauer wurde der Standortgemeinde am 6. April 2018 zur Vernehmlassung zugestellt (VI-act. 7). Der Gemeinderat lehnte auch einen diesbezüglichen Gemeindebeitrag ab (Beschluss vom 30. April 2018; VI-act. 6). Dabei vertrat er insbesondere die Auffassung, dass die Mauer nicht im Schutzumfang des ehemaligen Gasthauses Löwen enthalten sei. Daraufhin legte das Amt für Denkmalpflege und Archäologie das Geschäft betreffend die Terrassenstützmauer wiederum der Denkmalkommission vor, welche deren Unterschutzstellung beantragte (Beschluss vom 12. Oktober 2018; VI-act. 4).