Die Verwaltung stellte den Entwurf der Unterschutzstellung und Beitragsverfügung für den Brunnen Lotenbach am 23. Februar 2018 der Standortgemeinde sowie der Eigentümerschaft zur Stellungnahme zu (VI-act. 10). Der Gemeinderat Walchwil lehnte die Unterschutzstellung des Brunnens sowie die Beitragszusicherung ab (VI-act. 9). Demgegenüber stimmte die Eigentümerin A.________ dem Vorhaben zu (VI-act. 8).