Am 9. November 2017 beantragte der von A.________ beauftragte Architekt B.________ die Unterschutzstellung des Brunnens Lotenbach und ersuchte um die Zusicherung eines Kostenbeitrages an die Kosten der Sanierungsmassnahmen für diesen (VI-act. 17). Gleichentags stellte er den Antrag auf Zusicherung eines Kantonsbeitrags an die Kosten der Sanierung der Terrassenstützmauer des ehemaligen Gasthauses Löwen (VI-act.