Der auf dem gleichen Grundstück gelegene Brunnen Lotenbach wurde mit Beschluss der Direktion des Innern vom 10. Oktober 2017 ins Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgenommen (VI-act. 17 S. 2 ff.). Dieser Brunnen wird zudem auch im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) bei der Beschreibung des Objektes Strecke ZG 10 von Zug nach Arth zweimal als Element des Geländes erwähnt. Die dazugehörige Stütz- und Terrassenmauer wurde in der Vergangenheit nicht eigens inventarisiert.