Da ihre Funktion in der Durchgangsstation aufgehoben wurde, bot man ihr ab 2018 eine Stelle als Betreuerin an. Ihr Know-how der Sprachvermittlung war als Erwachsenenbildnerin vor allem mit Ausblick auf die Realisierung der Basis- und Lernwerkstatt DSS mit Sprachförderung sehr willkommen und gefragt. Sie kündigte jedoch bereits nach kurzer Zeit in der neuen Funktion. Urteil V 2019 31 32