2.5 Ein weiteres Argument der Beschwerdeführerin betrifft die in den mündlichen Vergleichsgesprächen unterbreiteten finanziellen Angebote des Regierungsrates. Für die vergleichsweise Erledigung der Streitigkeit bot er ihr in der Schlichtungsverhandlung vom 22. Mai 2018 Fr. 7'730.– und in der Vergleichsverhandlung vom 12. September 2018 Fr. 30'000.–. Nach der Verhandlung erhöhte der Finanzdirektor offenbar sogar sein Angebot auf Fr. 50'000.–. Die Beschwerdeführerin lehnte alle Angebote ab und macht Urteil V 2019 31 29