_____ erreichte die maximale Höhe) monatlich Fr. 1'659.95 bzw. im Jahr Fr. 19'919.60 weniger verdiente. Zweifellos hätte ihn die Beschwerdeführerin in den folgenden Jahren mit vergleichbaren Beförderungsschritten und stets erhöhter TREZ, wie sie auch D.________ gewährt wurden, und bei einer allfälligen Übertragung von Führungsfunktionen vom kantonalen Besoldungssystem her in einem vergleichbaren Zeitraum eingeholt.