Jahresgehalt inkl. 13. Monatslohn in einem Vollpensum) eingestuft. Die formal tiefere Einstufung LK 11/e ist somit besser bezahlt als die formal höhere LK 12/a. Soweit die Beschwerdeführerin bei D.________ einen Anstieg von 22 Lohnstufen während seiner Anstellungszeit geltend macht, übersieht sie geflissentlich, dass sich die in § 44 PG aufgelisteten Lohnklassen und -stufen gegenseitig überschneiden. Da eine formal höhere Klasse/Stufe nicht zwingend auch einen höheren Lohn bedeutet, "macht" eine Angestellte in einer bestimmten Lohnklasse nicht alle Stufen "durch", bevor sie dann in die erste Stufe der nächsthöheren Urteil V 2019 31 28