2.4.2 Im vorliegenden Verfahren beharrt die Beschwerdeführerin darauf, entgegen der Ansicht des Regierungsrats treffe es eben doch zu, dass D.________ in 16 Jahren um 22 Lohnstufen aufgestiegen sei, während die Beschwerdeführerin in drei Jahren bloss um zwei Stufen befördert worden sei. Im Jahr 2001 sei er nämlich in die LK 11/e eingestuft worden und heute bei der LK 13/f angelangt, was einen Aufstieg von 22 Lohnstufen bedeute.