befördert worden sei, was 0,33 Beförderungen pro Jahr entspreche. Demgegenüber sei die Beschwerdeführerin in drei Dienstjahren zweimal befördert worden, was 0,66 Beförderungen pro Jahr entspreche. Rechne man die befristeten Anstellungen dazu, sei sie in fünf Jahren zweimal befördert worden, was 0,40 Beförderungen pro Jahr entspreche. D.________ sei daher nicht öfter, sondern weniger oft als die Beschwerdeführerin befördert worden, sodass eine Diskriminierung in der Lohnentwicklung zu verneinen sei.