Es liegt auf der Hand, dass der Stellvertreter nur jeweils die im jeweiligen Moment und für eine bestimmte Zeitspanne notwendigen Entscheidungen trifft. Eine solche Erwartung und Verhaltensweise ist für einen Stellvertreter üblich und auch angezeigt. Die Aufgaben des Stellvertreters in der Durchgangsstation sollen sich nach dem Verständnis des Arbeitgebers offensichtlich nach der jeweiligen Situation richten und sind darum je nachdem von unterschiedlichem Gewicht. Dies ändert an der im Arbeitsverhältnis explizit vorgesehenen Zuschreibung einer Vertretungs- und Führungsverantwortung selbstverständlich nichts.