Als im Mai 2016 die damalige Leiterin der Durchgangsstation Steinhausen ausfiel, vereinbarten die Amtsleiterin, die Abteilungsleiterin und D.________, wer welche Aufgabe der ausgefallenen Leiterin übernehmen soll. Aus zeitlichen Gründen (knapper Personalbestand und viele Neuzuweisungen in die Durchgangsstation) beschlossen sie, dass D.________ nicht an den Kadersitzungen teilnehmen, sondern lediglich einen regelmässigen bilateralen Austausch mit der Abteilungsleitung pflegen soll. Es liegt auf der Hand, dass der Stellvertreter nur jeweils die im jeweiligen Moment und für eine bestimmte Zeitspanne notwendigen Entscheidungen trifft.