übe eine Zusatzfunktion aus, welche eine gewisse Lohndifferenz bzw. einen Unterschied in der Lohneinreihung rechtfertige. Auch der Arbeitgeber, das kantonale Sozialamt, gebraucht den Ausdruck "Platzhalterfunktion" und legt diesbezüglich dar, Stellvertretungen würden diese Rolle übernehmen, wenn die führungsverantwortliche Person in den Ferien weile oder aus anderen Gründen ausfalle.