Bei Abwesenheit seines Vorgesetzten habe er nie wichtige Entscheidungen getroffen und sei daher lediglich als "Platzhalter Stellvertreter" bzw. "Platzhalter" zu bezeichnen. Falls der jetzige Leiter der Durchgangsstation, N.________, ausfallen würde, könne D.________ wieder einspringen. Gleichzeitig räumt die Beschwerdeführerin ein, D.________ übe eine Zusatzfunktion aus, welche eine gewisse Lohndifferenz bzw. einen Unterschied in der Lohneinreihung rechtfertige.