Die Beschwerdeführerin bringt in diesem Zusammenhang vor, das Lohnsystem des Kantons Zug berücksichtige die Erfahrung und die Anstellungsdauer über die Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) und es sei deshalb systemwidrig, wenn diese auch bei der Basiseinreihung eine wesentliche Rolle spiele. Dem ist wie gerade erwähnt zweifellos zu widersprechen.