Die Funktion eines Betreuers bzw. einer Betreuerin besteht im Wesentlichen in der Unterstützung, Betreuung und Beratung Asylsuchender in den offensichtlich mehr praktischen Bereichen Alltag, Gesundheit, Administratives, Sozialhilfe etc. (vgl. dazu auch die Stellenbeschreibungen vom 29. Oktober 2012 und vom 16. Januar 2017). Es geht insbesondere um die "Alltagsbewältigung", wie die Beschwerdeführerin in der Verwaltungsbeschwerde selber ausführte, wofür vor allem allgemeine Lebenserfahrung und die persönliche Befähigung zum mitmenschlichen Austausch, Empathie- und Überzeugungsfähigkeit wichtig sind.