Unter "6.2 Fachbildung/Fortbildung" werden Englisch-Kenntnisse, Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache und eine fachspezifische Fortbildung verlangt. In der ab 1. Januar 2017 gültigen Stellenbeschreibung wurden die Anforderungen offensichtlich erhöht. Unter dem Titel "6. Anforderungsprofil (Mindestanforderungen) bzw. 6.1 Grundausbildung" ist erwähnt, dass der Abschluss der Grundschule, einer Lehre bzw. einer gleichwertigen Ausbildung von mindestens vier Jahren und der Abschluss einer Höheren Fachschule oder der Abschluss einer Fachhochschule (vorzugsweise Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik) für die Stelle als Betreuerin notwendig ist.