Demgegenüber wurde die Beschwerdeführerin, geb. 1975, am 21. Mai 2012 im Alter von 37 Jahren als "Gesundheitsverantwortliche/Betreuerin" und ab 1. Juli 2012 als "Betreuerin" zunächst befristet und ab 2014 unbefristet eingestellt und in die LK 12/a eingestuft (Fr. __ Jahresgehalt inkl. 13. Monatslohn in einem Vollpensum). Zu diesem Zeitpunkt verfügte sie über eine universitäre Ausbildung (Diplom in Journalistik und Kommunikationswissenschaft sowie ein Lizentiat/Master in Sozialanthropologie). Nach eigenen Angaben studierte sie von 1996 bis 2009 und war während ihrer Studienzeit in verschiedenen Praktika und temporären Teilzeitanstellungen im Integrations- und Sozialbereich tätig.