2.3.1 Den Akten lässt sich entnehmen, dass D.________, geb. 1966, im Jahr 2001 im Alter von 35 Jahren als "Betreuer/Liegenschaftenverwalter" in die LK 11/e (Fr. __ Jahresgehalt inkl. 13. Monatslohn in einem Vollpensum) eingestuft worden ist. Er verfügte zu diesem Zeitpunkt über einen KV-Abschluss (1985) und über 16 Jahre Berufserfahrung, die in den Akten nicht genauer abgebildet wird, plus drei Jahre Lehrzeit. Er bildete sich zudem während seiner Anstellung weiter, so zur Migrationsfachperson im Jahr 2007. Ausserdem übt er gemäss den Vorbringen des Arbeitgebers eine Zusatzfunktion als Urteil V 2019 31 21