BGS 154.211). Verbindliche Zusagen dürfen somit erst nach dem Vorliegen einer Stellungnahme des Personalamtes gemacht werden. Können sich das Personalamt und die Direktion bzw. das Amt nicht einigen, so erstattet das Personalamt der Finanzdirektion Bericht, welche das Geschäft dem Regierungsrat zum Entscheid vorlegt. Beim Personalamt nehmen immer zwei Personen aufgrund des Stellenprofils bzw. der Funktion (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung) und des Lebenslaufs der Bewerbenden eine Empfehlung für die Lohneinreihung (Klasse und Stufe) vor.