Der Regierungsrat ist aber offenkundig nicht eine von der Verwaltung unabhängige gerichtsähnliche Instanz, sondern im Gegenteil die an der Spitze der Verwaltung stehende Behörde. Das gilt auch dann, wenn er als Rechtsmittelinstanz im verwaltungsinternen Beschwerdeverfahren über kantonale Anstellungsverhältnisse entscheidet. Diese "Doppelfunktion" ist systemimmanent und damit unvermeidlich.