Beim Vorwurf der Beschwerdeführerin, wonach sich der Regierungsrat wie eine Partei verhalte und der Entscheid entsprechend ausgefallen sei, bleibt unklar, ob es sich dabei ebenfalls um den bereits erwähnten Vorwurf gegen Finanzdirektor Heinz Tännler betreffend sein Verhalten an der Vergleichsverhandlung vom 12. September 2018 handelt oder ob sie damit den Gesamtregierungsrat als Entscheidbehörde meint. Sollte die Beschwerdeführerin den Regierungsrat als Entscheidbehörde gemeint haben, so verdeutlicht die Lektüre des angefochtenen Beschlusses vom 26. Februar 2019, dass sich der Regierungsrat ausführlich auf die Rügen der Beschwerdeführerin eingelassen und sich