1.3 Zum formellen Vorwurf, dass Regierungsrat Heinz Tännler sich in der Vergleichsverhandlung "eindeutig als Parteivertreter und nicht etwa als Richter" verstanden habe, ist anzuführen, dass Heinz Tännler in seiner Funktion als Finanzdirektor und damit als oberster Vorgesetzter des ihm unterstellten Personalamts an der Vergleichsverhandlung vom 12. September 2018 teilgenommen hat. Heinz Tännler versuchte, den Konflikt in einer ausschliesslich lösungsorientierten und daher auch unpräjudiziellen Vergleichsverhandlung beizulegen.