Denn wie solle anders dargelegt werden, dass eine Lohnungleichbehandlung bestehen könnte, als mit Beweisen. In diesem Fall wirke sich die antizipierte Beweiswürdigung als gehörsverletzend aus. C. Mit Vernehmlassung vom 1. Mai 2019 liess der Regierungsrat durch die Finanzdirektion beantragen, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 1. April 2019 sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. Auf die Begründung dieser Rechtsbegehren wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Das Verwaltungsgericht erwägt: I. Allgemeiner Teil