Der zuständige Finanzdirektor Heinz Tännler habe sich eindeutig als Parteivertreter und nicht etwa als "Richter" verstanden. Es sei aktenwidrig, dass die Stellenbeschreibung keinen Hochschulabschluss gefordert habe. Gemäss Stellenbeschreibung vom 16. Januar 2017 werde ausdrücklich ein solcher gefordert. Des Weiteren sei es nicht korrekt, dass das Hochschulstudium Sozialanthropologie nur in der Forschung nützlich sei. Ein solches gelte auch im Migrations- und Asylbereich sowie in der Entwicklungszusammenarbeit als gutes Rüstzeug. Dies werde durch das Faktum unterstrichen, dass weitere Mitarbeiter im Asylwesen ebenfalls einen akademischen Hintergrund aufweisen würden.